Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Kitas, für die das Dekanat die Trägerschaft übernommen hat.
Öffnungszeiten müssen dann eingeschränkt werden, wenn durch hohen Personalausfall insbesondere zu den Randzeiten nicht mehr genügend Fachkräfte in der Kita anwesend sind, so dass der vom Land Hessen festgelegte Mindestbedarf an Fachkraftstunden nicht mehr eingehalten werden könnte.
Die ErzieherInnen stehen im engen (Körper-)kontakt mit den Kindern. Wenn diese krank sind, ist das Risiko, dass auch die pädagogischen Fachkräfte sich anstecken sehr groß. Von daher ist es wichtig, dass Eltern ihre kranken Kinder zuhause betreuen, damit sich die Gefahr der gegenseitigen Ansteckung verringert. Die gesunden Kolleginnen übernehmen dann oft Mehrarbeit, was die allgemeine Arbeitsbelastung erhöht. Dieser Stress kann Krankheiten begünstigen oder verstärken.
Die Gründe, warum pädagogische Fachkräfte die Kitas verlassen sind ganz unterschiedlich. In der Regel sind es private/persönliche Gründe.
Personalgewinnung ist ein Thema, das alle Träger dauerhaft verfolgen. Stellen, die nicht besetzt sind, werden von uns dauerhaft ausgeschrieben. Unsere Stellenausschreibungen werden regelmäßig alle vier Wochen aktualisiert. Aber der Fachkraftmangel erschwert die Suche und führt dazu, dass Stellen nicht direkt wiederbesetzt werden können, wenn Mitarbeitende die Kita verlassen.
Durch den Fachkraftmangel können nicht alle Stellen besetzt werden. Das führt zu einer Unterbesetzung in den Kitas.
Es gibt zwei Richtlinien, an denen wir uns orientieren müssen. Der personelle Mindestbedarf ist in §25c im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) beschrieben. Von Seiten der Evangelischen Kirche Hessen und Nassau (EKHN) gibt es einen Sollstellenplan, der jedes Jahr neu beantragt werden muss. Dieser berechnet die zu besetzenden Stellen anhand der Vorgaben des Gesetzes. Falls alle Stellen besetzt sind, können keine Fachkräfte mehr eingestellt werden. Auch bei einer Kündigung kann die Stelle erst zum offiziellen Zeitpunkt des Ausscheidens der Fachkraft wieder besetzt werden. Oft nehmen die Mitarbeitenden am Ende des Arbeitsverhältnisses noch Urlaub und Überstunden, wodurch bis zur Wiederbesetzung eine personelle Lücke entsteht.
Der Träger schreibt Stellen aus, die auf verschiedenen Wegen veröffentlicht werden. Leider steht den Kitas nur ein begrenztes Budget zu, um Stellen in den gängigen Portalen zu veröffentlichen. Von daher sind wir auf Portale angewiesen, die kostenfrei sind. Gerne können Sie uns bei der Personalgewinnung unterstützen. Jede Kitaleitung erhält einen Aushang für die Stellenausschreibungen, den sie beispielsweise in Schaukästen der Kita oder Kirchengemeinde platzieren kann. Gerne können Sie diesen Aushang von den Kitaleitungen erhalten und in den sozialen Medien, in denen Sie sich informieren und kommunizieren, verteilen.
Alle pädagogischen Fachkräfte haben einen unbefristeten Vertrag. Wir bieten die Möglichkeit zu Einzel- und Teamfortbildungen und Supervision. Alle kirchlich Mitarbeitenden sind beitragsfrei in einer kirchlichen Zusatzversorgung versichert (zusätzliche Rente), Fachkräfte, die eine Praxisanleitung durchführen, erhalten eine finanzielle Zulage. Für alle Mitarbeitenden gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag. Bei der Teilnahme an Kursen der Evangelischen Familienbildung erhalten die Mitarbeitenden einen Preisnachlass. Bei besonderen, privaten finanziellen Belastungen gibt es durch das Familienbudget die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen.
In der EKHN gibt es ein vorgeschriebenes Beschwerdemanagement für Kinder, Eltern und Mitarbeitende. Beschwerden werden von uns als ein Kommunikationsangebot aufgefasst. Sie liefern uns wichtige Informationen für unsere Arbeit. Das bedeutet, unabhängig davon, wer die Beschwerde geäußert hat, gehen wir jeder Beschwerde nach und prüfen, welche Schritte nötig sind, um einen kritisierten Zustand zu beheben. Dabei kann es aber auch vorkommen, dass Kompromisse geschlossen werden müssen.
In den Kitas werden alle Stellen nach einem Sollstellenplan besetzt. Auch die Stunden für die Hauswirtschaftskräfte werden mittels des Sollstellenplans errechnet. Mehr Stunden, z.B. um bei Krankheit eine Vertretung einsetzen zu können, stehen daher nicht zur Verfügung. Die Kitaleitungen versuchen über Fremdfirmen eine Vertretung zu organisieren, aber oft können diese kurzfristig kein Personal schicken, das die kranke Hauswirtschaftskraft (HWK) vertritt. In Kitas, in denen mehrere HWKs arbeiten, ist teilweise eine gegenseitige Vertretung möglich.
Es gibt für alle Kitas einen Notfall-Stufen-Plan, der die unterschiedlichen Bedingungen berücksichtig. Je nachdem, in welcher Stufe sich eine Kita befindet, werden Maßnahmen ergriffen. Der Notfallplan kann bei der Kitaleitung angefragt werden.
Eine Erstattung der Gebühren ist in der Kita-Ordnung (Kita-Vertrag, den Eltern mit der Kita geschlossen haben) in den Punkten 4.3 und 11.6 ausgeschlossen. Auch verbieten uns die Kommunen, mit denen wir als kirchliche Träger immer einen Vertrag haben, Kosten zu erstatten, da die Betriebskosten einer Einrichtung auch im Falle von Notbetreuung weiterlaufen.
Die Voraussetzung für den Regelbetrieb ist, dass der personelle Mindestbedarf an Fachkräften erfüllt ist. Wenn dies der Fall ist, können Eltern unterstützend eingesetzt werden, um die gesamte Situation etwas zu entlasten. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist jedoch erforderlich.
Eine Mitnahme des Essens ist nicht möglich, da dies erstens eine sehr zeitaufwändige Arbeit ist, da das Essen abgewogen werden muss, damit es gerecht verteilt wird. Diese Zeit fehlt den Mitarbeitenden für andere Aufgaben. Zweitens ist es durch Hygieneregelungen vorgeschrieben, dass das Essen nicht in die von den Eltern mitgebrachten Behälter gefüllt werden darf. Das hieße, die Kita müsste Einweggeschirr zur Verfügung stellen, was – und das ist der dritte Grund – zu kostenintensiv ist und nicht im Haushalt der Kita abgebildet werden kann.
Inhalte über die Arbeit der Kita können Sie den Konzeptionen entnehmen. Diese können Sie bei der Kitaleitung anfragen oder Sie finden sie auf der Homepage der Kita. Auch bei Elternabenden informieren die Kita-Teams regelmäßig über die Arbeit in der Kita. In den Kitas selbst gibt es immer wieder Aushänge mit Fotos, die über die Arbeit informieren. Auch gibt es in den meisten unserer Kitas Portfolio-Ordner der Kinder, die sie einsehen können.
In unseren Kitas arbeiten wir nach dem Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (HBEP) und den Leitlinien der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Das bedeutet, dass christliche Grundwerte unsere Orientierung darstellen und wir den Kindern diese Werte vermitteln möchten. Die religiöse Erziehung der Kinder berücksichtigt ihre jeweiligen Lebenssituationen und ist integrierter Bestandteil einer ganzheitlichen Entwicklung. Religionspädagogische Angebote in Form von biblischen Geschichten, Liedern und Gebeten sind ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.
In unseren Kitas gibt es unterschiedlichen Konzeptionen. Grundlage ist der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan und die Leitlinien der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Darüber hinaus hat jede Kita ihren eigenen Schwerpunkt, der in der Konzeption beschrieben ist.