Meldestellen

Beschwerden oder Hinweise auf rechtswidriges Verhalten im beruflichen Umfeld können Mitarbeitende in der EKHN an speziell eingerichtete Stellen melden.

Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz:

Der Bundesgesetzgeber hat das sog. Hinweisgeberschutzgesetz geschaffen. Dieses Gesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Meldestelle melden oder offenlegen. Arbeitgeber werden verpflichtet, entsprechende Meldestellen einzurichten. Diese Aufgabe übernimmt im Evangelischen Dekanat Wetterau als interne Meldestelle die EKD. Hier können Umstände gemeldet werden, die darauf schließen lassen, dass rechtliche Vorgaben, z. B. Schutzvorschriften, nicht beachtet werden. Hinweisgebende Personen haben die Wahl, ob sie sich an diese „interne Meldestelle“ oder eine „externe Meldestelle“ der Behörden wenden. Sie können somit den Meldekanal wählen, der sich angesichts der fallspezifischen Umstände am besten eignet.

Interne Meldestelle:
Meldestelle der Ev. Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Telefon: 0511 – 2796 236
www.bkms-system.com/ekd

Externe Meldestelle:
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
Tel.: 0228 / 99 410 6644
www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/
MeldestelledesBundes_node.html

(Stand 01.12.2023)

Neben dieser neuen gesetzlichen Regelung bestehen bereits seit längerem weitere EKHN-internen Meldestellen.
Sie finden Sie unter: https://www.ekhn.de/themen/beruf-und-recht/infos-zu-beruf-und-recht/infos-zum-hinweisgeberschutzgesetz

Schutz vor Missbrauch und Gewalt

Informationen und eine Handreichung des Ev. Dekanats Wetterau zum Schutz des Kindeswohls finden sie hier.